Bekanntmachungen
24-Stunden-Lieferantenwechsel
Ab dem 6. Juni 2025 wird es für Stromkunden in Deutschland noch einfacher den Anbieter zu wechseln. Die Bundesnetzagentur hat mit der Einführung des 24-Stunden-Lieferantenwechsels eine bedeutende Veränderung im Strommarkt angestoßen. Diese neue Regelung soll den Wettbewerb stärken und die Abläufe im Energiemarkt effizienter machen. Künftig soll man den Stromanbieter innerhalb von nur 24 Stunden wechseln können, wenn die Vertragsbedingungen das zulassen.
Rückwirkende Wechsel nicht mehr möglich
Wichtig: Durch den 24-Stunden Lieferantenwechsel sind rückwirkende An- oder Abmeldungen nicht mehr möglich. Das bedeutet: Wenn Sie umziehen, sollten Sie sich mindestens 14 Werktage vorher bei Ihrem Anbieter an- oder abmelden. Sonst klappt der Wechsel nicht rechtzeitig und es kann unnötig teurer werden.
Das sollten Sie beachten:
- Frühzeitig planen
Beginnen Sie bereits einige Wochen vor Ihrem Umzug mit der Planung und informieren Sie sich über die notwendigen Schritte. - Rechtzeitig anmelden und abmelden
Melden Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Lieferanten an oder ab, um sicherzustellen, dass Ihre Energieversorgung nahtlos weiterläuft. Wir empfehlen eine Frist von zwei Wochen vor dem Umzugstermin. - Zählerstände rechtzeitig melden
Vergessen Sie nicht, Ihre Zählerstände beim Umzug zeitnah zu melden. Dies ist entscheidend für eine korrekte Abrechnung. - Gas nicht vergessen
Auch wenn die neuen Regelungen momentan nur für Strom gelten, sollten Sie Ihren Umzug frühzeitig auch für zum Beispiel Gas melden. So stellen Sie sicher, dass alles rechtzeitig geregelt ist.