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Bekanntmachungen

Kostenentlastung für Erdgaskunden als Dezember-Einmalzahlung in 2022

Lieber Erdgaskunde,

gern informieren wir Sie über die einmalige Kostenentlastung im Monat Dezember 2022 auf Grundlage des Beschlusses der Bundesregierung (ESWG § 2 Abs. 1 bis 3 und § 3).

Um für Sie sofort eine Entlastung in dieser schwierigen Zeit hoher Energiepreise und hoher Inflation sicherzustellen, werden wir Ihren Gasabschlag im Dezember 2022 nicht abbuchen. Sollten Sie den Dezemberabschlag überweisen oder haben einen Dauerauftrag bei Ihrer Bank eingerichtet, können Sie auf den Überweisungsvorgang für Gas im Dezember 2022 verzichten. Somit greift für Sie eine sofortige finanzielle Entlastung noch in diesem Jahr.

Bei der nächsten Jahresabrechnung für Gas werden wir Ihnen den so genannten Entlastungsbetrag gutschreiben. Dieser Entlastungsbetrag wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben wie folgt errechnet:

Basis ist der im Dezember 2022 gültige Preis Ihres Gastarifes mal einem Zwölftel Ihrer Jahresverbrauchsprognose (Vorjahresverbrauch 2021) plus einem Zwölftel des Jahresgrundpreises (brutto inkl. 7% MwSt.).

Aufgrund dessen wird der vom Bund übernommene Abschlag nicht deckungsgleich mit Ihrem aktuellen Dezembergasabschlag sein, nichtsdestotrotz wird der gesamte Abschlag Dezember ausgesetzt und die Differenz bei der nächsten Jahresabrechnung ausgeglichen.

Beide Werte, Entlastungsbetrag und ausgesetzter Dezemberabschlag, werden Ihnen auf der Jahresrechnung transparent ausgewiesen.

Warum erfolgt die Berechnung des Entlastungsbetrages nach dem Willen der Bundesregierung auf Basis der Jahresverbrauchsprognose 2022 (Vorjahresverbrauch 2021), die ja zum Zeitpunkt der letzten Abrechnung Ende 2021 / Anfang 2022 ermittelt wurde und nicht mehr aktuell ist?

Damit möchte die Bundesregierung Ihre Sparsamkeit beim Energieverbrauch im Jahr 2022 belohnen und Ihr Bonus wird voraussichtlich höher ausfallen.