Tarife für Erdgas
Grundversorgung
Haushaltstarif Gas
ab 01.12.2022
Tarif | bis kWh jährlich | Arbeitspreis * Cent/kWh netto | Arbeitspreis Cent/kWh brutto (7% MwSt.) | Grundpreis EUR/jährlich netto | Grundpreis EUR/jährlich brutto (7% MwSt.) |
---|---|---|---|---|---|
SWN mini | bis 9.999 | 10,76 | 11,51 | 60,00 | 64,20 |
SWN | ab 10.000 | 10,28 | 11,00 | 120,00 | 128,40 |
* Der Arbeitspreis beinhaltet 0,550 Cent/kWh Erdgassteuer, 0,550 Cent/kWh CO2 -Umlage, 0,059 Cent/kWh Gasspeicherumlage, 0,570 Cent/kWh SLP Bilanzierungsumlage sowie 0,220 Cent/kWh Konzessionsabgabe.
Haushaltstarif Gas
ab 01.07.2023
Tarif | bis kWh jährlich | Arbeitspreis * Cent/kWh netto | Arbeitspreis Cent/kWh brutto (7% MwSt.) | Grundpreis EUR/jährlich netto | Grundpreis EUR/jährlich brutto (7% MwSt.) |
---|---|---|---|---|---|
SWN mini | bis 9.999 | 10,76 | 11,51 | 60,00 | 64,20 |
SWN | ab 10.000 | 10,28 | 11,00 | 120,00 | 128,40 |
* Der Arbeitspreis beinhaltet 0,550 Cent/kWh Erdgassteuer, 0,550 Cent/kWh CO2 -Umlage, 0,145 Cent/kWh Gasspeicherumlage, 0,570 Cent/kWh SLP Bilanzierungsumlage sowie 0,220 Cent/kWh Konzessionsabgabe.
Ersatzversorgung
ab 01.10.2022
Tarif | Arbeitspreis * Cent/kWh netto | Arbeitspreis Cent/kWh brutto (7% MwSt.) | Anteilige Beschaffungskosten Cent/kWh netto | Grundpreis EUR/jährlich netto | Grundpreis EUR/jährlich |
---|---|---|---|---|---|
Ersatzversorgung | 28,29 | 30,27 | 23,56 | 120,00 | 128,40 |
* Der Arbeitspreis beinhaltet 0,550 Cent/kWh Erdgassteuer, 0,550 Cent/kWh CO2 -Umlage, 0,059 Cent/kWh Gasspeicherumlage, 0,570 Cent/kWh SLP Bilanzierungsumlage sowie 0,220 Cent/kWh Konzessionsabgabe.
ab 01.01.2023 bis 31.03.2023
Tarif | Arbeitspreis * Cent/kWh netto | Arbeitspreis Cent/kWh brutto (7% MwSt.) | Anteilige Beschaffungskosten Cent/kWh netto | Grundpreis EUR/jährlich netto | Grundpreis EUR/jährlich |
---|---|---|---|---|---|
Ersatzversorgung | 19,67 | 21,04 | 14,94 | 120,00 | 128,40 |
* Der Arbeitspreis beinhaltet 0,550 Cent/kWh Erdgassteuer, 0,550 Cent/kWh CO2 -Umlage, 0,059 Cent/kWh Gasspeicherumlage, 0,570 Cent/kWh SLP Bilanzierungsumlage sowie 0,220 Cent/kWh Konzessionsabgabe.
Ersatzversorgung
Die Ersatzversorgung tritt bei einer sogenannten "unklaren" Versorgungslage ein und sorgt dafür, dass Sie als Haushaltskunde, in diesem Fall über einen Zeitraum von drei Monaten, auch weiterhin mit Gas beliefert werden. Wenn Sie als Verbraucher Gas nutzen und dies keinem Anbieter oder Vertrag zugeordnet werden kann, helfen wir mit der Ersatzversorgung aus.
Als Grundversorger in den Gemeinden Esche, Georgsdorf, Lage, Gölenkamp und in der Stadt Neuenhaus sind wir dann auch für Ihre Ersatzversorgung verantwortlich.
Damit Sie auch weiterhin lückenlos mit Energie beliefert werden, ist hier von Gesetzes wegen kein schriftlicher Vertrag notwendig.
Die Ersatzversorgung ist die gesetzlich garantierte Notversorgung, die dann eintritt, wenn Ihr Energielieferant Sie nicht mehr mit Energie beliefern kann. Diese ist im Gesetz verankert, damit es zu keiner Versorgungsunterbrechung kommt.
In der Ersatzversorgung befinden sich Haushaltskunden für maximal drei Monate. Schließen Sie danach keinen Liefervertrag ab, aber verbrauchen weiterhin Energie, fallen Sie automatisch in die Grundversorgung.
Sie können die Ersatzversorgung zu jedem Zeitpunkt und ohne Kündigungsfrist kündigen, indem Sie einen Gasvertrag mit einem Energieversorger abschließen. Als gesetzliche Grundlage hierfür fungieren § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), § 3 Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV).