Netzzugang/Entgelte
Bedingungen Netzzugang: Grundlage für die Netznutzung sind das Energiewirtschaftsgesetz vom 12.07.2005 sowie Gasnetzzugangs- und Gasnetzentgeltverordnung vom 28.07.2005. Die Stadtwerke Neuenhaus GmbH bietet allen Netznutzern diskriminierungsfreien Zugang zu ihrem Netz.
Einspeisung, Transport und Ausspeisung erfolgen unter Berücksichtigung der jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften und der allgemein anerkannten Regeln der Technik, insbesondere den Bestimmungen des DVGW-Arbeitsblattes G2000 in der jeweils geltenden Fassung.