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Wasser ist Grundlage allen Lebens. Unser Trinkwasser steht Ihnen jederzeit und in bester Qualität zur Verfügung!

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Energie im Alltag

Strom und Gas sind die heimlichen Helfer, die uns täglich viele Dinge im Haushalt und Alltag erleichtern.

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Schwimmspaß in Neuenhaus

Egal ob Fitness, Erholung oder Spaß mit der Familie: das Dinkelbad bietet Ihnen vielfältige Möglichkeiten.

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Gesetzlicher Hintergrund

Damit Ihre Gasgeräte sicher auf H-Gas umgestellt werden können, benötigen unsere Monteure Zugang zu den Geräten. Hier erfahren Sie, warum der Zutritt erforderlich ist, welche Daten erfasst werden und welche gesetzlichen Grundlagen gelten

Warum benötigen wir Zutritt zu Ihrer Wohnung?

In unserem Netzgebiet wird in Kürze die Erdgasversorgung von L- auf H-Gas umgestellt. Um einen sicheren und zuverlässigen Betrieb Ihrer Gasgeräte nach der Umstellung gewährleisten zu können, müssen wir zunächst die Daten aller Gasgeräte in Ihrem Haushalt/Betrieb aufnehmen. In einem weiteren Schritt erfolgt dann die tech­nische Anpassung der Gasgeräte. Dies ist nur mit Ihrer Unterstützung möglich. Daher bitten wir um Ihre Unterstützung.

 

Muss ich den Monteur hereinlassen?

Ja, der Zutritt ist erforderlich. Zur Durchführung der Erhebung und Anpassung benötigt unser Monteur unbedingt Zutritt zu Ihrer Wohnung. Das Zutrittsrecht des Netzbetreibers bzw. seiner Beauftragten ist gesetzlich geregelt und ergibt sich aus § 19a Abs. 4 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG):

Anschlussnehmer oder -nutzer haben dem Beauftragten oder Mitarbeiter des Netzbetrei­bers den Zutritt zu ihrem Grundstück und zu ihren Räumen zu gestatten, soweit dies für die nach Absatz 1 durchzuführenden Handlungen erforderlich ist. […] Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird durch Satz 1 einge­schränkt.

 

Welche Daten meiner Gasgeräte werden aufgenommen?

Bei der Geräteerfassung (Erhebung) werden verschiedene Daten benötigt:

  • Es werden die Angaben zu Hersteller, Gerätetyp, Baujahr, Leistung u. ä. erhoben
  • Zusätzlich werden Fotos vom Typenschild sowie vom Gerät selbst gemacht (zur Belegung der Erhebungsdaten)
  • Es erfolgt eine Abgasmessung in Teil- und Volllast (zur Prüfung der Geräteeinstellungen)
  • Gerne können Sie uns auch Ihre Kontaktdaten zur Verfügung stellen, damit wir Sie bei zeit­kritischen Terminen (Anpassung) besser erreichen können (freiwillige Angabe).

 

Allgemeine Bedingungen siehe NDAV und KoV

Den Link für die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck, die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV), finden Sie hier:

 

Die aktuelle Fassung der Kooperationsvereinbarung Gas (KoV) finden Sie unter:

 

Wir danken Ihnen für die Unterstützung!

 

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