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FAQ

Sie haben Fragen zur Erdgasumstellung? In unserem FAQ-Bereich haben wir die wichtigsten Informationen zu Ablauf, Technik, Kosten und häufigen Anliegen übersichtlich für Sie zusammengestellt.

Hintergrund
 

  • In Deutschland gibt es zwei verschiedene Gasarten, L- und H-Gas.
  • Diese unterscheiden sich in ihrer chemischen Zusammensetzung und ihrem Energiegehalt.
  • Die Bezeichnung „L-“ steht dabei für „low“ (niedrig), „H-“ steht für „high“ (hoch). Der Brennwert von H-Gas ist höher als der von L-Gas (rund 11,5 kWh/m³ zu 10 kWh/m³).
  • Erdgaskundinnen und -kunden werden in Deutschland bisher entweder mit L-Gas oder mit H-Gas versorgt. In unserem Netzgebiet strömt bisher L-Gas durch die Leitungen.
  • Die L-Gas-Versorgung wurde bislang hauptsächlich aus den Niederlanden bezogen.
  • Diese Vorkommen sind jedoch bald erschöpft und L-Gas steht uns in Zukunft nicht mehr unbegrenzt zur Verfügung. Eine Umstellung auf H-Gas ist daher erforderlich.
  • Aus der unterschiedlichen Beschaffenheit der Gasarten L- und H-Gas ergeben sich auch unterschiedliche Anforderungen an die Gasgeräte in Haushalten und Industrieanlagen.
  • Diese müssen auf die jeweilige Gasqualität eingestellt werden.
  • Die Erhebung der Gasgeräte beginnt voraussichtlich im August 2027.
  • Die Anpassung erfolgt ab Juli 2028.
  • Der Schalttermin, also der Zeitpunkt der Umstellung, ist der 26.09.2028.
  • Mit L-Gas aus den Niederlanden werden heute ca. 23 % aller deutschen Haushalte und der regionalen Industrie versorgt.
  • Alle diese Haushalte und Industriebetriebe sind von der Umstellung betroffen.
  • Bis 2030 wird die Umstellung deutschlandweit ca. 4,5 Millionen Gaskunden betreffen.
  • Die Umstellung wird nicht für alle Netzgebiete gleichzeitig, sondern nach einem von den Ferngasleitungsnetzbetreibern vereinbarten Plan schrittweise umgesetzt.
  • L-Gas-Versorgungsgebiete befinden sich schwerpunktmäßig in den Bundesländern Niedersachsen, Bremen, Nordrhein-Westfalen und der Region Mittelhessen sowie in Teilen Sachsen-Anhalts.

Geräte

  • Die große Mehrheit aller Gasgeräte ist aus technischen Gründen auf die jeweilige Gasart, die sie bezieht, eingestellt.
  • Nur so ist ein sicherer und effizienter Betrieb gewährleistet.
  • Bei einer Änderung der bezogenen Gasart muss entsprechend auch das Gerät angepasst werden.
  • Ansonsten kann es zu einer Beschädigung oder Zerstörung des Gerätes bis hin zu einer Gefährdung des Betriebsortes oder des Betreibers kommen.
  • Es gibt auch Geräte, die für den Betrieb mit L- und H-Gas geeignet sind - etwa selbstadaptive Gasthermen, die sich selbstständig anpassen.
  • Sollte sich im Haushalt ein solches Gerät befinden, so wird der beauftragte Monteur dies bei der (in jedem Fall notwendigen) Erhebung feststellen und uns entsprechend informieren.
  • In den allermeisten Fällen ist eine Anpassung der Geräte durchführbar.
  • Diese Beurteilung nehmen die Mitarbeitenden des Erdgasbüros vor.
  • In Fällen, in denen eine Anpassung nicht möglich ist, werden die Kundinnen und Kunden gesondert informiert und das weitere Vorgehen wird abgestimmt.
  • Grundsätzlich kommt dies etwa bei sehr alten Gasgeräten vor.
  • Nein. Wenn Gasgeräte auf Wunsch der Betreiberin oder des Betreibers nicht angepasst werden, muss durch den jeweiligen Netzbetreiber der komplette Gasanschluss gesperrt werden.
  • Ein Weiterbetrieb mit falschen Einstellungen kann zu Schäden am Gerät bis hin zu Gefährdungen für den Betriebsort oder die Betreiberin bzw. den Betreiber führen.
  • Im Nachgang der durchgeführten Erhebung erhält die Kundin oder der Kunde eine individuelle Mitteilung über die Nicht-Anpassbarkeit ihrer oder seiner Geräte, aus der hervorgeht, was in diesem Fall zu tun ist.
  • Einen eventuellen Geräteaustausch nimmt die Eigentümerin oder der Eigentümer selbst vor.

Kosten

  • Soweit das Gerät anpassungsfähig ist, entstehen keine unmittelbaren Kosten.
  • Die Kosten für Erhebung, Anpassung sowie alle weiteren Maßnahmen werden vom Netzbetreiber übernommen und später deutschlandweit auf alle Gaskundinnen und -kunden umgelegt.
  • Sie sind somit in den Netzentgelten enthalten.
  • Der lokale Netzbetreiber (ggf. das jeweilige Stadtwerk) ist zur Organisation und zur Kostenübernahme der Umstellung verpflichtet.
  • Die durch die Umstellung von L- auf H-Gas anfallenden Kosten werden entsprechend den Vorgaben aus § 19a EnWG bundesweit gewälzt.

Ablauf

  • Alle von uns beauftragten Firmen werden mit entsprechenden Legitimationsnachweisen ausgestattet.
  • Unsere Monteure werden sich unaufgefordert bei Ihnen ausweisen.
  • Sollten Sie Zweifel haben, kontaktieren Sie bitte unser Erdgasbüro unter der Telefonnummer: 05941-60645.
  • Den Zeitraum für Erhebung und Anpassung teilen wir Ihnen vor Beginn der Erhebung bzw. Anpassung mit einem allgemeinen Informationsschreiben mit.
  • Zusätzlich erhalten Sie von uns rechtzeitig und unaufgefordert eine schriftliche Terminankündigung.
  • Im Rahmen der Erdgasumstellung sind in der Regel zwei Besuche durch einen von uns beauftragten Monteur erforderlich.
  • Der erste Termin erfolgt zur Erhebung, in deren Rahmen alle im Haushalt betriebenen Gasgeräte registriert (d. h. ihre technischen Daten erfasst) werden.
  • Im zweiten Termin erfolgt dann die Anpassung, bei der die Geräte auf die zukünftige Gasart umgerüstet werden.
  • In einzelnen Fällen kann eine Nachkontrolle einzelner Geräte einen weiteren Besuch erforderlich machen.
  • Diese Qualitätskontrolle dient der Überprüfung aller durchgeführten Arbeiten.
  • Bei der Erhebung werden alle relevanten Eigenschaften der Gasgeräte erfasst, um die spätere Anpassung optimal planen und vorbereiten zu können.
  • Im Rahmen der Erhebung wird die Funktion der Gasgeräte in keiner Weise eingeschränkt.
  • Eine Erhebung dauert in der Regel etwa 30 - 45 Minuten pro Gerät.
  • Bei der Anpassung werden die Geräte auf die neue Gasart umgerüstet.
  • In den meisten Fällen werden eine oder mehrere Düsen im Gerät ausgetauscht und danach eine Einstellung des Brenners vorgenommen.
  • Der Aufwand der Anpassung ist abhängig vom Gerätetyp.
  • Die Art des Gerätes hat z. B. auch Einfluss auf die Anzahl der zu wechselnden Düsen und der einzustellenden Regelarmaturen.
  • Normalerweise dauert eine Anpassung weniger als eine Stunde pro Gerät.
  • In Abhängigkeit vom jeweiligen Gerätetyp kann es in Ausnahmefällen zu einer längeren Anpassungsdauer kommen.

Service

  • Bitte kontaktieren Sie in diesen Fällen die Mitarbeitenden unseres Erdgasbüros unter der Telefonnummer 05941-60645.
  • Fragen zur Erdgasumstellung richten Sie bitte direkt an das Erdgasbüro unter:
  • Telefon: 05941-60645
  • E-Mail: marktraumumstellung@waz-sw-neuenhaus.de