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Preise

Trinkwasser

Entgeltregelung für Lieferungen und Leistungen

Der WAZ stellt im Rahmen seiner Satzung der AVBWasserV (Verordnung über die Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser), der Ergänzenden Bestimmungen zur AVBWasserV und zu den Versorgungsbedingungen des WAZ-Niedergrafschaft, Trink- und Brauchwasser zu folgenden Entgelten zur Verfügung:

Das Entgelt für die Lieferungen von Trink- und Brauchwasser setzt sich aus einem Grundpreis und einem Mengenpreis (Arbeitspreis) zusammen.

Grundpreis

Nenngröße des Zählers

Anschlussweite
des Zählers

monatl. Grundpreis
netto (EUR)

monatl. Grundpreis
brutto (EUR)

Qn 2,5

25

5,00

5,35

Qn 6

32

7,00

7,49

Qn 10

50

10,00

10,70

Qn 15

63

40,00

42,80

Qn 25

75

52,00

55,64

Qn 40

90

64,00

68,48

Qn 60

110

78,00

83,46

Mengenpreis (Arbeitspreis)

monatlicher Verbrauch

netto (EUR)

brutto (EUR)

bis 500 cbm

1,28

1,37

von 501 bis 1500 cbm

1,24

1,33

von 1501 bis 5000 cbm

1,21

1,29

Bei höherem Wasserverbrauch können Sonderabnehmerverträge abgeschlossen werden.

Detaillierte Informationen zu unseren Entgeltsätzen können Sie der Anlage I und II der Wasserversorungssatzung entnehmen.