Ohne Wasser kein Leben!

Wasser ist Grundlage allen Lebens. Unser Trinkwasser steht Ihnen jederzeit und in bester Qualität zur Verfügung!

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Prüfung des Gasnetzes

Ab sofort und bis voraussichtlich 31.05.2024 erfolgt die eine Begehung des Erdgasnetzes in den Orten Veldhausen, Grasdorf, Osterwald, Esche und Georgsdorf.

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Infos zur Rechnung

Hier finden Sie Informationen zu der Rechnung vom WAZ.


Mit der Kundennummer wird Ihre Verbrauchsstelle identifiziert. Bitte geben Sie uns – für eine schnellere Bearbeitung Ihrer Fragen oder Zuordnung Ihrer Zahlungen – diese Kundennummer an.

Ihre Rechnungs-/Postanschrift

Ihre Verbrauchs- bzw. Abnahmestelle bezeichnet das Objekt bei dem Wasser verbraucht worden ist. Kann (z.B. bei Mietobjekten) von der Rechnungsanschrift abweichen.

 

Für ein Verbrauchsjahr sind 4 Quartalsabschläge fällig. Der 4. Abschlag ist gleichzeitig die Endabrechnung. Dem Gesamtbetrag Ihrer Jahresrechnung stellen wir hier Ihre bereits geleisteten Abschläge gegenüber. Die Differenz ergibt entweder ein Guthaben oder eine Forderung für den betrachteten Zeitraum.

 

Der Quartalsabschlag für das neue Abrechnungsjahr wird hier ausgewiesen und ist zu den jeweils genannten Terminen fällig. Die Höhe der Pauschale richtet sich nach dem aktuellen Jahresverbrauch (Ihrem Verbrauchsverhalten im Vorjahr) und den aktuellen Preisen.

Wasser

Hier ermitteln wir anhand der Zählerstände den Verbrauch im Abrechnungszeitraum in Kubikmeter (m³). Die Zählerstände sind entweder rechnerisch ermittelt oder von Ihnen (Ablesung Kunde) bzw. dem WAZ (Ablesung EVU) abgelesen.
Auch rechnerisch ermittelte Verbräuche (wenn uns kein Zählerstand vorliegt) sind genau, da sie das Verbrauchsverhalten der vergangenen Monate sehr gut abbilden.

Die Zählernummer kennzeichnet eindeutig eine Verbrauchsstelle. Diese Nummer existiert nur einmal im europäischen Netz. Somit kann die Lieferstelle genau identifiziert und zugeordnet werden.


Der Einzelpreis exklusive Umsatzsteuer ist der Preis für einen verbrauchten Kubikmeter Wasser (m³). Multipliziert mit dem zuvor ermittelten Verbrauch ergibt sich der Preis pro Abrechnungszeitraum.

Der Grundpreis deckt die Kosten für die ständige Bereitstellung des Wasserzählers. Sie zahlen tagesgenau für die Zählerkosten in Ihrem Abrechnungszeitraum.


Abwasser

Hier ermitteln wir anhand der Zählerstände den Verbrauch im Abrechnungszeitraum in Kubikmeter (m³). Die Zählerstände sind entweder rechnerisch ermittelt oder von Ihnen (Ablesung Kunde) bzw. dem WAZ (Ablesung EVU) abgelesen. Auch rechnerisch ermittelte Verbräuche (wenn uns kein Zählerstand vorliegt) sind genau, da sie das Verbrauchsverhalten der vergangenen Monate sehr gut abbilden.


Der Einzelpreis ist der Preis für einen verbrauchten Kubikmeter Abwasser (m³). Multipliziert mit dem zuvor ermittelten Verbrauch ergibt sich der Preis pro Abrechnungszeitraum. Bei den Kosten für das Abwasser wird keine Umsatzsteuer abgerechnet.

Der Grundpreis deckt die Kosten für die Instandhaltung des Abwassersystems. Sie zahlen tagesgenau in Ihrem Abrechnungszeitraum.


Das Niederschlagswasser bezeichnet die versiegelten Flächen auf Ihrem Grundstück, sie beinhaltet die Dachflächen, sowie auch Pflasterungen.
Abrechnungsgrundlage ist hier ein Einzelpreis von 2,33 Euro je angefangene 10 Quadratmeter ( m²).

Auch hier zahlen Sie tagesgenau in Ihrem Abrechnungszeitraum.


Umwelttipps

Es ist Teamarbeit gefragt: Zum Umweltschutz und zur Gewässerreinhaltung kann jeder beitragen!

Denn mit viel Aufwand und dem nötigen Know-How entfernt der WAZ das, was tagtäglich über die Abflüsse entsorgt wird.

 

Bitte beachten Sie folgende Hinweise

  • Abfälle wie Hygieneartikel, Katzenstreu, Feuchttücher, feuchtes Toilettenpapier, Zigaretten verstopfen unsere Rohrleitungen und müssen mit viel Mühe wieder entfernt werden
  • Medikamente nicht in den Abfluss kippen. Alte Medikamente gehören in den Restmüll.
  • Farben, Lacke, Lösungsmittel können Wasser stark verschmutzen und gehören daher zum Sondermüll.
  • Im Garten und auf dem Balkon auf Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmittel möglichst verzichten und „natürliche Helfer“ einsetzen. Sind dennoch Pflanzenbehandungs- und Schädlingsbekämpfungsmittel erforderlich, diese nur sehr sparsam und sachgerecht verwenden.
  • Altöle vom Auto niemals in den Boden versickern lassen oder in den Straßenablauf entleeren. Die Verkaufsstellen von Öl müssen das Altöl zurücknehmen.
  • Chemikalienreste gehören immer zum Sondermüll.
  • Waschmittel nach der Wasserhärte dosieren. Nicht mehr zugeben, sondern eher weniger als auf der Verpackung angegeben ist.